3.4.2. Zusammenfassend ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Nach einer gegenseitigen verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und dem Privatkläger in der Bäckerei wurde die Auseinandersetzung vor der Bäckerei in einem Handgemenge fortgeführt, wobei der Beschuldigte dem Privatkläger einmal mit der flachen Hand gegen den Kopf geschlagen hat. Während dieser wechselseitigen Auseinandersetzung hat der Beschuldigte eine Aluminiumstange genommen und über seinen Kopf gehalten, sie jedoch kurz darauf wieder hingelegt.