Er habe gesehen, wie die Drittperson auf den Beschuldigten zugegangen sei und dieser eine Stange in die Höhe gehalten habe (UA act. 60 ff.). 3.3.6. J. wurde am 6. Juli 2019 von der Kantonspolizei Aargau einvernommen. Dabei erklärte dieser, dass er von der Gartenwirtschaft aus ca. 20 Meter Entfernung her gesehen habe, wie der Beschuldigte den Privatkläger mit einer Hand am Hemd festgehalten und mit der anderen Hand mit der Faust gegen den Kiefer geschlagen habe (UA act. 36 ff.).