In seiner staatsanwaltlichen Zeugeneinvernahme vom 12. August 2020 erklärte H., ein Kollege des Beschuldigten zu sein und die schriftliche Aussage sei auf Wunsch des Beschuldigten geschehen. Dieser habe ihm zwar geschildert, was seiner Meinung nach vorgefallen sei, er habe aber das Schreiben selber verfasst. Er könne sich jetzt jedoch nicht mehr an ein Schubsen erinnern, nur noch, dass sich der Beschuldigte und eine Drittperson gegenübergestanden seien, als ob sie eine Meinungsverschiedenheit hätten. Es habe keine ruckartigen Bewegungen gegeben. Er habe gesehen, wie die Drittperson auf den Beschuldigten zugegangen sei und dieser eine Stange in die Höhe gehalten habe (UA act.