Anlässlich seiner Zeugeneinvernahme vom 12. August 2020 erklärte G. erneut, dass der Privatkläger in den Laden reingekommen sei und den Beschuldigten beleidigt habe. Dabei habe er auch gesagt, wenn er nicht rauskomme, mache er ihn kaputt. Draussen sei der Privatkläger auf den Beschuldigten losgegangen, wobei sich dieser gewehrt habe. Es sei ein Handgemenge mit Halten, Stossen, Schüpfen gewesen. Dann habe der Beschuldigte einen Aluminiumstil ergriffen und aufgezogen, ihn dann aber wieder hingelegt. Und dann seien sie wieder aufeinander los (UA act. 52 f.). - 10 -