3.3.2. Der Beschuldigte machte geltend, bereits zusammen mit dem Besitzer im Laden gewesen zu sein, als der Privatkläger hereingestürmt sei und ihm dann gesagt habe, dass er ein "verdammtes Arschloch" sei und er ihn umbringe. Draussen habe der Privatkläger ihn – den Beschuldigten – gepackt und wieder mit Worten wie, dass er ihn fertig mache und er ein "dummer Siech, Arschloch" sei, angefangen. Er habe sich verteidigen müssen und habe die Stange aus Aluminium am Fenster gesehen und in die Hand genommen und dabei gesagt, er solle aufhören, sonst gebe er ihm eine. Danach habe er die Stange wieder zur Seite gelegt (UA act.