Danach habe der Beschuldigte eine Alu-Teleskopstange behändigt und diese gegen den Privatkläger erhoben, so dass dieser Angst bekommen habe. Sowohl die Tätlichkeit als auch die Drohung habe der Beschuldigte wissentlich und willentlich verübt. Anlässlich dieser Auseinandersetzung sei zudem die Halskette des Privatklägers gerissen, als ihn der Beschuldigte am Kragen gepackt habe, und die Lesebrille sei verbogen worden. Insgesamt belaufe sich der Sachschaden auf Fr. 200.00. Der Beschuldigte habe zumindest in Kauf genommen, fremdes Eigentum zu beschädigen.