Anlässlich der Auseinandersetzung vom 01.05.2019 in Q. vor der Bäckerei "R." riss die Halskette des Geschädigten, als der Beschuldigte diesen am Kragen packte. Ausserdem wurde die Lesebrille im Wert von ca. CHF 5.00 verbogen. Die Sachbeschädigung beläuft sich auf total ca. CHF 200.00. Der Beschuldigte nahm zumindest in Kauf durch sein Vorgehen fremdes Eigentum zu beschädigen. Sie beantragte dafür die Bestrafung des Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à Fr. 280.00 und einer Busse von Fr. 1'200.00.