Der Beschuldigte ist wissentlich und willentlich tätlich gegen den Geschädigten vorgegangen. -3- 3. Geringfügige Sachbeschädigung Der Beschuldigte hat Sachen, an der ein fremdes Eigentumsrecht besteht, beschädigt, zerstört oder unbrauchbar gemacht. Die Tat richtete sich auf einen geringen Schaden.