3. Geringfügige Sachbeschädigung gemäss Art. 144 Abs. 1 i.V.m. Art. 172ter StGB 1. Drohung Der Beschuldigte hat jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt. Anlässlich einer Auseinandersetzung am 01.05.2019, zwischen ca. 19.00 Uhr und 19.15 Uhr, in Q., vor der Bäckerei "R.", packte der Beschuldigte den Geschädigten A. am Kragen und schlug ihm mit der Faust ins Gesicht. Danach behändigte er eine Alu-Teleskopstange und erhob diese gegen den Geschädigten, so dass dieser Angst bekam.