Während erstere Position die Kosten für das vorinstanzlich angeordnete Gutachten der PDAG zur Frage der Verhandlungsfähigkeit der Beschuldigten betrifft (vgl. GA act. 342 ff.), setzen sich die Kosten für die Mitwirkung anderer Behörden aus den Kosten für die von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene psychiatrische Begutachtung der Beschuldigten in Höhe von gesamthaft Fr. 18'233.10 sowie diversen Polizei-Kostenrapporten und Auslagen in Höhe von Fr. 585.85 zusammen (vgl. vorinstanzliche Kostenaufstellung). Während die Kosten für die beiden Gutachten der Beschuldigten gestützt auf Art. 422 Abs. 2 lit.