Die Beschuldigte beantragt mit Berufung, die vorinstanzlichen Kostenpositionen für Gutachten (Fr. 2'800.00) und die Mitwirkung anderer Behörden (Fr. 18'918.95) um Fr. 4'230.00 zu reduzieren. (Plädoyer Verteidigung S. 9). Während erstere Position die Kosten für das vorinstanzlich angeordnete Gutachten der PDAG zur Frage der Verhandlungsfähigkeit der Beschuldigten betrifft (vgl. GA act.