Im Ergebnis ist somit eine obligatorische Landesverweisung für die Dauer von 5 Jahren auszusprechen und die Ausschreibung im SIS vorzunehmen. Die Berufung der Beschuldigten erweist sich in diesem Punkt als unbegründet. 6. Die Vorinstanz hat dem Privatkläger B._____ Schadenersatz in Höhe von Fr. 620.00 sowie eine Prozessentschädigung in Höhe von Fr. 4'303.40 zugesprochen (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 14.61). Die Beschuldigte wendet sich mit Berufung gegen die Prozessentschädigung und beantragt, diese auf Fr. 200.00 zu reduzieren.