Die Beschuldigte ist in der Schweiz geboren, aufgewachsen, hat hierzulande die Schulen besucht und den ganz überwiegenden Teil ihres Lebens in der Schweiz verbracht. Ihr persönliches Interesse an einem Verbleib in der Schweiz ist daher als hoch zu gewichten. Gleichzeitig leben ihre eigentliche Kernfamilie sowie ihre Mutter und Schwester hier. Es ist indessen zu berücksichtigen, dass der jungen Familie ein Umzug ins Ausland zumutbar ist, zumal die Kinder noch im anpassungsfähigen Alter sind und der Ehemann zudem Familienangehörige in Deutschland hat.