Das gilt auch für Angehörige der kurdischen Minderheit sowie für die Provinz W._____, in welcher gegen die Beschuldigte ein strafrechtliches Verfahren anhängig sein soll (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgericht E-3131/2018 vom 7. Juli 2018 E. 7.3; Urteil des Bundesgerichts 2C_108/2018 vom 28. September 2018 E. 5.4.4; Unterlagen zur Eingabe vom 14. Dezember 2022).