Die Beschuldigte ist türkische Staatsangehörige. Sie hat mit dem gewerbsmässigen Betrug, dem gewerbsmässigen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage und dem unrechtmässigen Bezug von Leistungen der Sozialhilfe drei Katalogtaten begangen und ist somit grundsätzlich für bis zu 15 Jahre aus der Schweiz wegzuweisen. Von der Anordnung der Landesverweisung kann ausnahmsweise unter den kumulativen Voraussetzungen abgesehen werden, dass sie (1) einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und (2) die öffentlichen - 19 -