Die Urkundenfälschung beschlug damit ein wichtiges Dokument mit weitreichenden Konsequenzen, wäre der Täuschungsversuch der Beschuldigten nicht wegen der vielen Rechtschreibfehler aufgeflogen. Gleichzeitig zeugte das Handeln der Beschuldigten jedoch nicht von besonderer Raffinesse und war verhältnismässig leicht zu durchschauen, weshalb das Tatvorgehen leicht verschuldenserhöhend ins Gewicht fällt.