Die Beschuldigte hat im Zeitraum vom Dezember 2017 bis April 2018, im Oktober 2018 sowie vom Dezember 2019 bis im April 2020 und damit über einen relativ langen Zeitraum von elf Monaten insgesamt 103 Geschädigte mit ihren Internetinseraten um einen Betrag von gesamthaft Fr. 43'132.70 betrogen. Es handelt sich dabei zweifelsohne um einen hohen Deliktsbetrag, selbst wenn ein solcher der qualifizierten Begehungsform der Gewerbsmässigkeit inhärent ist und im Rahmen von Vermögensdelikten immer (noch) höhere Schadenssummen denkbar sind. Ins Gewicht fällt zudem die hohe Anzahl an geschädigten Personen und damit auch die Frequenz der einzelnen Betrugshandlungen.