___ ihr Einkommen bewusst verschwiegen bzw. sie darüber getäuscht. Dem Vorbringen der Beschuldigten, wonach das Sozialamt Q._____ die Hilfeleistungen im Wissen um die fraglichen Einkünfte der Beschuldigten erbracht habe (vgl. GA act. 437 f.), kann vor diesem Hintergrund nicht gefolgt werden. Die Leistungserbringung wurde bereits mit Beschluss vom 28. Mai 2018 eingestellt, unmittelbar nachdem die -8-