Daneben sind weitere Elemente wie namentlich die Dauer des unrechtmässigen Bezuges zu berücksichtigten. Abgesehen von Fällen mit einem geringen Betrag kann ein leichter Fall auch dann gegeben sein, wenn das Verhalten des Täters nur eine geringe kriminelle Energie offenbart oder seine Beweggründe und Ziele nachvollziehbar sind (vgl. zum Ganzen Urteil des Bundesgerichts 6B_688/2021 vom 18. August 2022 E. 2.4.2).