Die Berufungsverhandlung mit Befragung der Beschuldigten fand am 4. November 2022 statt. Mit Beschluss desselben Datums wurde der Beschuldigten antragsgemäss Frist zu Einreichung der in Aussicht gestellten Unterlagen über ein gegen sie laufendes Strafverfahren in der Türkei angesetzt und die Urteilsfällung einstweilen aufgeschoben. Mit Eingabe vom 14. Dezember 2022 reichte die Beschuldigte die in Aussicht gestellten Unterlagen, deren Übersetzung sowie die Kostennote des amtlichen Verteidigers ein. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf eine Stellungnahme dazu. Das Obergericht zieht in Erwägung: