12. Der amtliche Verteidiger sei für das zweitinstanzliche Verfahren aus der Staatskasse zu entschädigen. Diese Entschädigung sei von der Beschuldigten nicht zurückzuverlangen. -4- Mit Eingabe vom 10. Juni 2022 bzw. vom 13. Juni 2022 verzichteten die Staatsanwaltschaft sowie B._____ auf die Stellung eines Antrags auf Nichteintreten. Letzterer verzichtete auch darauf, am Berufungsverfahren als Partei teilzunehmen.