2. Das Bezirksgericht Brugg sprach die Beschuldigte mit Urteil vom 16. November 2021 im Sinne der Anklage schuldig und verurteilte sie zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 34 Monaten und zehn Tagen, unter Anrechnung der verbüssten Untersuchungshaft sowie der Ersatzmassnahmen im Umfang von gesamthaft 20 Tagen. Es ordnete vollzugsbegleitend eine ambulante Massnahme gemäss Art. 63 Abs. 1 StGB an und verwies die Beschuldigte für die Dauer von fünf Jahren des Landes, verzichtete indessen auf eine Ausschreibung im SIS. Die beschlagnahmten Gegenstände wurden teilweise eingezogen und zur Vernichtung freigegeben, im Übrigen an die Beschuldigte (nach Rechtskraft) herausgegeben.