1. Am 20. April 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gegen die Beschuldigte Anklage wegen gewerbsmässigen Betrugs, gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, versuchten betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, Urkundenfälschung, unrechtmässiger Verwendung von Vermögenswerten sowie unrechtmässigen Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe. Sie beantragte, es sei die Beschuldigte dafür mit einer Freiheitsstrafe von 3 ½ Jahren zu bestrafen und eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme nach Art. 63 StGB anzuordnen. Die Beschuldigte sei sodann für die Dauer von zehn Jahren des Landes zu verweisen, unter Ausschreibung im SIS.