9. Tritt das Berufungsgericht auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 StPO, Art. 81 StPO). Das ist auch der Fall, wenn eine Berufung abgewiesen wird (BGE 141 IV 244 E. 1.3.3, Urteil des Bundesgerichts 6B_761/2017 vom 17. Januar 2018 E. 4 mit Hinweisen). Das Obergericht erkennt: 1. 1.1. Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf der vorsätzlichen Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde gemäss Art. 229 Abs. 1 StGB (Dachanlage, Treppe vom Ober- ins Dachgeschoss und fehlende Absturzsicherung im Estrich).