6.2.2. Der Beschuldigte liess bewusst Arbeiten an Elektroinstallationen während der Sanierung der Liegenschaft X-Strasse 9 in S. durch einen Laien ausführen. Dadurch kam es zu groben Mängeln, welche zu einer Gefährdung von Leib und Leben von vielen Mitmenschen, so der Bewohner der Liegenschaft, deren Gäste sowie der Handwerker, welche die Liegenschaft betreten mussten, führte. Dass es lediglich bei einer Gefährdung blieb und sich die durch die mangelhaften Elektroinstallationen geschaffene Gefahr einer Verletzung oder des Todes einer Person nicht verwirklicht hat, ist dem Zufall geschuldet.