6. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 70.00. Der Beschuldigte beantragt im Rahmen der Berufung im Falle eines Schuldspruchs keine Anpassung der vorinstanzlichen Strafe. - 21 - 6.1. Das fahrlässige Ausserachtlassen von anerkannten Regeln der Baukunde gemäss Art. 229 Abs. 2 StGB ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht.