ersten Mieter wohnten bereits in der Liegenschaft, als die Privatklägerin im März 2016 die Liegenschaft kaufte (act. 155 ff. und act. 231.15). Dadurch waren ab Sanierung bis mindestens Januar 2019 sämtliche Bewohner der Liegenschaft, deren Gäste und sämtliche Handwerker, welche die Liegenschaft zwecks Mängelbehebung betreten mussten, gefährdet. Die beschriebenen Mängel in Ziff. 7 und 76 des Kontrollberichts hätten gemäss Gutachten im fraglichen Zeitraum zum Tode oder zu einer schweren Körperverletzung irgendeiner dieser Personen führen können.