Es lag gestützt auf den Fragenkatalog der Staatsanwaltschaft am Gutachter der D., die Frage zu beantworten, wie die entsprechenden Mängel einzustufen waren (vgl. insbesondere Frage 7; act. 105.2). Im Gutachten wird nachvollziehbar und schlüssig festgehalten, weshalb der fehlende Schutzpotenzialausgleich und die freien Leiterenden bei den Lampenstellen eine akute Gefahr für Leib und Leben dargestellt hätten. Nichts zu ändern vermag der Hinweis von AM. in seiner E-Mail vom 4. November 2019 (act. 13), in welchem dieser (und nicht der Verfasser des Kontrollberichts, AI.)