5.6.3. Ausgehend vom Kontrollbericht der N. sowie vom Mängelbehebungsbericht der P. wurde von der D., basierend auf dem Gutachtenauftrag der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 9. April 2020, ein amtliches Gutachten zu diversen Fragen erstellt (vgl. act. 105.12 ff.). Gemäss dem Gutachten der D. sei die erste Sanierung in den Jahren 2015 und 2016 nicht fachgerecht ausgeführt worden. Die Installationen hatten gemäss dem Gutachten insbesondere zwei schwerwiegende Mängel aufgewiesen, wobei - 19 -