2019, N. 11 zu Vor Art. 221 StGB). 5.6.2. Die N. hatte am 28. November 2018 einen Bericht, inkl. Fotos, über die vorhandenen Mängel an den Elektroinstallationen erstellt (vgl. act. 16 ff.). Dieser listete in 76 Punkten all die festgestellten Mängel auf. U.a. sei kein Schutz-Potenzialausgleich (Hauptpotenzialausgleich) vorhanden gewesen (Ziff. 7). Es habe lose Leitungen und fehlende Anlageschalter sowie fehlende Konformitätserklärungen gegeben (Ziff. 76). Am 4. Dezember 2019 hatte die P. eine Schlussrechnung mit entsprechendem Bericht erstellt, nachdem sie mit der Behebung der vorerwähnten Mängel (gemäss Kontrollbericht der N. vom 4. November 2019) beauftragt worden war.