geln der Baukunde angenommen, wenn gegen Vorschriften, welche in Verordnungen enthalten sind, verstossen wurde (z.B. BGE 101 IV 28 E. 1; BGE 104 IV 96 E. 1; BGE 109 IV 125 E. 1). Entsprechende Regeln können sich aber auch in Regelwerken von halböffentlichen oder privaten Verbänden finden (so z.B. SUVA-Richtlinien) oder aus Verträgen abgeleitet werden (z.B. allgemeine Pflichten eines Architekten) (AUDE PAREIN-REY- MOND/LOIC PAREIN/JOELLE VUILLE, in: Commentaire romand, Code pénal II, 2017, N. 13 zu Art. 229 StGB). In Ermangelung von kodifizierten Regeln muss festgestellt werden, wie eine Person mit angemessenen Kenntnissen in den Umständen des Einzelfalls handeln würde.