5.5.1. Unter «anerkannten Regeln der Baukunde» versteht man jene Grundsätze, die die betreffende Tätigkeit regeln, das heisst, Regeln, die einen reibungslosen Ablauf des Bauvorgangs gewährleisten sollen. Die entsprechenden Regeln verfolgen zweierlei Ziele: Einerseits sollen sie die Sicherheit auf der Baustelle gewährleisten und anderseits dienen sie dem Schutz der Nutzer der Baute nach deren Fertigstellung (AUDE PAREIN-REYMOND/LOIC PAREIN/JOELLE VUILLE, in: Commentaire romand, Code pénal II, 2017, N. 11 zu Art. 229 StGB).