5.5. Da die mit der Leitung und Ausführung eines Bauwerks betrauten Personen auch dafür verantwortlich sind, dass in ihrem Bereich die Regeln der Baukunde eingehalten werden (BGE 109 IV 15 E. 2a), ist in einem nächsten Schritt ist zu prüfen, ob der Beschuldigte «anerkannte Regeln der Baukunde» verletzt hat. Gemäss Anklage soll er im Rahmen der Sanierung der Liegenschaft X-Strasse 9 in S. Elektroinstallationsarbeiten an Personen in Auftrag gegeben haben, die, wie er gewusst habe, nicht über die entsprechende Fachausbildung verfügt hätten und die entsprechenden Regeln und Vorschriften nicht gekannt hätten oder dies aber grobfahrlässig missachtet hätten.