Dementsprechend hatte der Beschuldigte beim Bauprojekt X- Strasse 9 in S. eine Doppelrolle inne: Einerseits trat er als Geschäftsführer der Bauherrin C. auf, anderseits war er aber auch Geschäftsführer bei der E., die als Generalunternehmerin für die Renovation der Liegenschaft zuständig war. - 15 -