Der Beschuldigte war ausserdem ab 2015 nach eigenen Angaben auch als Geschäftsführer bei der E. tätig (act. 231.3, Frage 12). Die E. war von der C. 2015 mit der Renovation der Liegenschaft X-Strasse 9 in S. beauftragt worden (act. 231.4, Frage 26). Die E. als Generalunternehmerin musste die ausführenden Handwerker auswählen, die notwendigen Anweisungen und Empfehlungen abgeben, die Ausführung sämtlicher Arbeiten überwachen und die Tätigkeit der involvierten Subunternehmer koordinieren und überwachen. Dementsprechend hatte der Beschuldigte beim Bauprojekt X- Strasse 9 in S. eine Doppelrolle inne: