5.4.2. Vorliegend trat der Beschuldigte als Geschäftsführer der C. auf (act. 231.2, Frage 9). Die C. war Grundeigentümerin der Liegenschaft X-Strasse 9 in S. bis zum Verkauf an die Privatklägerin (act. 500 und act. 155). Die Aufgabe des Beschuldigten bei der C. bestand einerseits im Auffinden neuer Liegenschaften, welche nach einer Sanierung weiterverkauft würden (act. 231.3, Frage 16). Anderseits kontrollierte er die Geldflüsse der Gesellschaft, weiter auch die Arbeiten der beauftragten Bauunternehmen auf den jeweiligen Baustellen (act. 231.3, Frage 17). Schliesslich nahm er teilweise die ausgeführten Arbeiten auch ab (act. 231.5, Frage 34).