Dadurch sollen diverse Mängel entstanden sein, wobei insbesondere der fehlende Potenzialausgleich und die offenen Leiterenden bei Lampenstellen zu einer elektrischen Durchströmung (Stromschlag) bei einem Menschen und damit zu dessen Tod oder einem Sturz mit folgenschweren Verletzungen hätten führen können. Zudem habe die Gefahr eines Brandes in der Liegenschaft bestanden, wobei in der Dachgeschosswohnung hinter einem Einbauspot und in der Hauptverteilung bereits Brandspuren sichtbar gewesen seien (Anklage, S. 2 f.).