3.3. Gemäss Anklage soll der Beschuldigte im Rahmen der Sanierung der Liegenschaft X-Strasse 9 in S. Elektroinstallationsarbeiten in Auftrag gegeben haben, die nicht fachgerecht bzw. von einem Laien ausgeführt worden sein sollen. Dadurch sollen diverse Mängel entstanden sein, wobei insbesondere der fehlende Potenzialausgleich und die offenen Leiterenden bei Lampenstellen zu einer elektrischen Durchströmung (Stromschlag) bei einem Menschen und damit zu dessen Tod oder einem Sturz mit folgenschweren Verletzungen hätten führen können.