3.4. Mit Berufungsbegründung vom 24. August 2022 stellte der Beschuldigte die folgenden Anträge: " 1. Das von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau, STA1ST.2019.2718 gegen den Beschuldigten geführte Verfahren wegen Betrugs und Urkundenfälschung sei einzustellen. Eventualiter sei die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau anzuweisen, das unter der Nummer STA1ST.2019.2718 gegen den Beschuldigten geführte Verfahren einzustellen. 2. Der Beschuldigte B. sei vollumfänglich freizusprechen vom Vorwurf der Gefährdung durch Verletzung von Regeln der Baukunde nach Art. 229 StGB.