"1. Der Beschuldigte ist schuldig: - Der fahrlässigen Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde gemäss Art. 229 Abs. 2 StGB, betreffend die Mängel an den Elektroinstallationen. 2. Der Beschuldigte wird in Anwendung der in Ziff. 1 erwähnten Bestimmungen und gestützt auf Art. 34 und Art. 47 StGB zu 120 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Der Tagessatz wird auf Fr. 70.00 festgesetzt. Die Geldstrafe beläuft sich auf Fr. 8'400.00.