- Im Estrich fehlte im Bereich der Galerie eine Absturzsicherung, was SIA 358 verletzt, nach der ein Geländer überall dort nötig ist, wo die Gefahr eines Absturzes für Personen besteht. Aufgrund dieses Mangels bestand beim Begehen oder Benutzen des Estrichs, insbesondere durch die Mieter, die Gefahr, dass diese vom Estrich in den Wohnraum stürzen und sich dabei hätten verletzen oder gar zu Tode kommen können. -5-