Die Treppe vom ersten Obergeschoss ins Dachgeschoss weist unterschiedliche Trittverhältnisse auf, was den Sicherheitsanforderungen SIA 414/2 (Masstoleranzen im Hochbau) nicht entspricht. Im Dachgeschoss befinden sich zwei Wohnungen, die seit anfangs Januar 2016 vermietet wurden, weshalb die Gefahr bestand, dass insbesondere die Mieter beim Begehen dieser Treppe hätten stürzen, sich dabei verletzten oder gar zu Tode kommen können.