- Der Beschuldigte beauftragte für die Sanierung bzw. das Bauen der Treppe vom ersten Obergeschoss zum Dachgeschoss eine Person / ein Unternehmen, welche / welches die entsprechenden Arbeiten nicht fachgerecht bzw. laienhaft ausführte. Die Treppe vom ersten Obergeschoss ins Dachgeschoss weist unterschiedliche Trittverhältnisse auf, was den Sicherheitsanforderungen SIA 414/2 (Masstoleranzen im Hochbau) nicht entspricht.