Zum einen wurden die Sicherheitsbestimmungen (SIA 271 und SIA 11B / 271, 2007) nicht eingehalten, zum anderen wurden keine fest installierten Anlagen zur Absturzsicherung eingerichtet. Diese Mängel hätten bei der Begehung des Daches durch die Handwerker der AA., welche am 16.09.2019 wie auch am 04.12.2019 das Dach zur Problemanalyse bzw. Reparatur / Montage betraten, zu einem Sturz und damit zu einer Körperverletzung oder gar zum Tod führen können.