Die vorerwähnten von der N. am 28.11.2018 festgestellten Mängel wurden im Auftrag der O. (Verwaltung der Liegenschaft) im Sommer 2019 von der P. vollumfänglich behoben. Bis dahin bzw. bereits seit Abschluss der Sanierung anfangs 2016 bewohnten verschiedene Mieter die Wohnungen, welche durch die bautypischen, vorerwähnten Mängel konkret gefährdet wurden.