- Die Elektroinstallationen, welche vom Beschuldigten in Auftrag gegeben wurden, sind nicht fachgerecht bzw. von einem Laien ausgeführt worden. Abweichungen von den geltenden Regeln der Technik bestanden in folgenden Punkten: fehlende Installationsanzeige, fehlende Anschlussgesuche (Wärmepumpe), fehlende Sicherheitsnachweise, fehlende Beschriftungen, Sperrungen, fehlender Potenzialausgleich, lose Leitungen, Leitungen auf Pumpen / Mischer und Leitung beim Mischer nicht fachgemäss und dauerhaft montiert / befestigt, fehlender Anlageschalter, fehlende Konformitätserklärung, ungenügende Reini-