Es wurde vor Ort auch eine Checkliste mit den erwähnten Nachbesserungen erstellt, welche vom Beschuldigten unterzeichnet wurde. Im Abnahmeprotokoll vom 02.03.2016 wurde vermerkt, dass die Verantwortung für die fachgerechte Bauausführung einzig bei der Bauherrschaft liegt, wobei als Bauherr die C., v.d. den Beschuldigten, aufgeführt wurde.