Die C. hatte mit Kaufvertrag vom 28.05.2015 die Liegenschaft X- Strasse 9 in S. (GB S., Grundstück Nr. 3401, fortan: Liegenschaft) erworben. Im Anschluss an den Erwerb wurde die mit Gebäuden (Wohnund Geschäftshaus, Schopf) überbaute Liegenschaft während rund acht bis neun Monaten unter der Leitung des Beschuldigten vollständig saniert. Der Beschuldigte vergab im Rahmen dieser Sanierung Arbeitsaufträge an die damalige E., suchte aber auch selber Handwerker aus und verhandelte mit diesen direkt, wie z.B. mit dem Gesellschafter und Geschäftsführer der F., G..