Der Beschuldigte hat bei der Leitung eines Bauwerkes erkannt und in Kauf genommen, dass die anerkannten Regeln der Baukunde ausser Acht gelassen werden und dadurch wissentlich Leib und Leben von Mitmenschen gefährdet. Ort: S., X-Strasse 9 Zeitraum: Ab Sanierung der Liegenschaft im Mai 2015 (Kauf der Liegenschaft durch die C.) bis mindestens Sommer 2019 (Behebung der Mängel Elektroinstallationen) Zivil- und Strafklägerin: A., v.d. lic. iur. Matthias Becker