Unmittelbar nach dem Unfall habe er den Blutzucker nicht messen und auch nichts essen können, er habe erst Zuhause nach dem Unfall wieder etwas essen können. Er sei am Anfang auch ganz ruhig gewesen und erst nach 20 Minuten habe er ein leichtes Zittern bemerkt und damit festgestellt, dass der «Unfall nun auch bei ihm angekommen sei» (act. 36). Der Beschuldigte führte bezüglich der Schlafgewohnheit aus, er habe in der Nacht vorher fünf bis sechs Stunden geschlafen, er brauche nicht mehr Schlaf. Zudem führte der Beschuldigte im Rahmen der Berufungsverhand- -7-